M.________ zum Zürcher Volksschulgesetz stellen sie sich auf den Standpunkt, dass eine Verweigerung der Zusprechung von verstärkten Massnahmen an einer Privatschule verfassungsrechtliche Grundsätze verletzen würde (act. 11 S. 9 im Verfahren V 2019 86). Die Reduktion der audiopädagogischen Unterstützung mangels Sicherung der Finanzierung habe im laufenden Schuljahr zu einem Einbruch der schulischen Leistungen geführt. Daraufhin habe sich das Rektorat einverstanden erklärt, die Kosten für die verstärkten Massnahmen zu übernehmen (act. 6 S. 18 f. im Verfahren V 2019 106).