5.5 Ob die Beschulung von D.________ in der öffentlichen Schule für das Schuljahr 2019/20 immer noch eine verfassungskonforme Lösung dargestellt hätte, wurde infolge Fortsetzung des Besuchs der Privatschule nicht mehr abgeklärt. Diese Frage lässt sich allein aus den Akten und den Ausführungen der Beschwerdeführer nicht beurteilen. So scheinen die Ergebnisse der jüngsten Gehör-Untersuchungen eher für eine Rückkehr in ein auf hörbehinderte Kinder spezialisiertes Setting zu sprechen, was auch Prof. Dr. med. K.________, Chefarzt am Spital I.________, in seinem Bericht vom 13. Januar 2020 empfiehlt (BF-act. 8 im Verfahren V 2019 86).