Durch Ablehnung der angebotenen Probezeit in der Regelklasse konnte die Eignung der öffentlichen Schule zur langfristigen Integration von D.________ sowie den Bedarf an Anpassungen bzw. deren Realisierbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Schule nicht erhoben werden. Dabei wären schallschutztechnische Anpassungen des Schulraumes, die Anschaffung der nötigen technischen Hilfsmittel und allenfalls die Bildung einer unter dem kantonalen Richtwert von 18 Schülern liegenden Klasse, wie dies in anderen Zuger Schulen bereits praktiziert wird, bzw. Halbklassenunterricht in bestimmten Fächern durchaus denkbar.