Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass zu Beginn des Schuljahres 2018/19 die integrative Sonderschulung von D.________ in der öffentlichen Schule zumindest vorübergehend eine geeignete und zumutbare Lösung dargestellt hätte. Durch Ablehnung der angebotenen Probezeit in der Regelklasse konnte die Eignung der öffentlichen Schule zur langfristigen Integration von D.________ sowie den Bedarf an Anpassungen bzw. deren Realisierbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Schule nicht erhoben werden.