Schulunterricht zu folgen. Angesichts der in diesen ersten zwei Schuljahren im E.________ erreichten Fortschritte und des von D.________ und seiner Familie gewünschten Schulwechsels war die Zeit für eine erneute Überprüfung der Integrationsmöglichkeiten in der öffentlichen Schule reif. Es mag zutreffen, dass die integrative Beschulung in der Regelklasse nicht die optimale Lösung für D.________ darstellte, doch es ist davon auszugehen, dass eine solche im Urteil V 2019 86 und V 2019 106 14