5.4 Somit bestand zu Beginn des Schuljahres 2018/19 die Möglichkeit einer probeweisen integrativen Beschulung von D.________ in der öffentlichen Schule. Im Bewusstsein, dass die Regelklasse den Bedürfnissen von D.________ möglicherwiese nicht gerecht werde, empfahlen die Fachleute eine längere Probezeit, um den Anpassungsbedarf abzuklären und die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Damit zeigte die Schule ihre Bereitschaft, die Integration von D.________ durch verstärkte Massnahmen und Anpassungen im Schulalltag zu versuchen. Indem die Beschwerdeführer ihren Sohn vor Beginn des neuen Schuljahres bei einer Privatschule anmeldeten (vgl. BG 2-act.