Im Rahmen eines Standortsgesprächs in der Sonderschule E.________ am 11. Juni 2018 teilten die Beschwerdeführer der Schule mit, dass D.________ ab dem Schuljahr 2018/19 in eine Privatschule in Zug wechseln würde (BG 2-act. 17.01 im Verfahren V 2019 21). Demgegenüber empfahl der Schulpsychologische Dienst eine probeweise integrative Sonderschulung, vorläufig bis 31. Dezember 2018. Im Rahmen der Reintegration hätte D.________ die Möglichkeit erhalten, in der Schule vor Ort "zu schnuppern". In dieser Zeit Urteil V 2019 86 und V 2019 106 13