ermögliche D.________, trotz seiner Hörbehinderung dem Schulunterricht zu folgen (act. 1 S. 5-7 und 9 sowie act. 11 S. 4 f. im Verfahren V 2019 86; act. 6 S. 4, 8 und 10 f. im Verfahren V 2019 106). Weiter machen die Beschwerdeführer geltend, gemäss den neusten medizinischen Befunden sei für D.________ ein ausreichendes Verstehen der Unterrichtssprache und eine Teilnahme am Unterricht an einer öffentlichen Schule nicht möglich (act. 6 S. 6 im Verfahren V 2019 106). Indem die Behörden ihrer Abklärungspflicht nicht bzw. nicht fristgerecht nachgekommen seien, seien die Beschwerdeführer genötigt worden, D.________ in die G.________ einzuschulen (act. 1 S. 8 sowie act.