___ und zogen die Beschulung in der Privatschule G.________ vor. Dies begründen sie mit dem dortigen Angebot an Kleinklassen mit intensiver Betreuung durch geschulte Lehrpersonen, der vorhandenen baulichen Voraussetzungen, insbesondere Schallschutzdecken, der nötigen Infrastruktur mit unter anderem Handmikrofon und Sprachprozessor. Dies alles Urteil V 2019 86 und V 2019 106 12