4 im Verfahren V 2019 21). Diese Praxis entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach integrierte Sonderschulung sowohl an einer öffentlichen Schule als auch an einer Privatschule stattfinden kann, handelt es sich doch um Unterricht in Regelklassen unter Beizug heilpädagogischer Dienste (Urteil BGer 2C_405/2016 vom 9. Januar 2017 E. 4.1).