_ offensichtlich nicht separativ geschult und führt die G.________ auch gar keine separativen Sonderschulformen, wie sie spezialisierte Institutionen mit Anerkennung des Kantons anbieten können. Vielmehr stellt sich die Frage der (integrativen) Sonderschulung eines behinderten Kindes in einer Privatschule auf Kosten des Staates. Eine solche schulische Laufbahn wird von der Bildungsdirektion gemäss Merkblatt betreffend Zuweisung von Kindern und Jugendlichen in eine Sonder-/Privatschule (§§ 33-36 SchulG) offenbar nicht ausgeschlossen (BG-act. 1-act. 4 im Verfahren V 2019 21).