3.4.2 Mit Bezug auf die Sonderpädagogik wird zunächst in § 33 SchulG auf das kantonale Konzept Sonderpädagogik hingewiesen, welches die sonderpädagogischen Angebote der gemeindlichen Schulen, die Angebote der Sonderschulung, die Qualitätssicherung sowie den Finanzierungsmodus regelt. Darin wird festgehalten, dass für alle Lernenden und Schulformen eine weitgehend integrative Schulung angestrebt wird (Konzept Sonderpädagogik KOSO, vom Regierungsrat am 13. Mai 2008 in 2. Lesung beschlossen, S. 4).