D. Infolge der vom Bundesrat im März 2020 erlassenen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erwies sich die baldige Durchführung einer Referentenaudienz angesichts der Anzahl Teilnehmer und der dem Gericht zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten als nicht mehr realisierbar, weshalb darauf mit Blick auf eine Erledigung des Verfahrens vor Ende des Schuljahres verzichtet werden musste. Das Verwaltungsgericht erwägt: