b) Während die Bildungsdirektion in der Folge auf eine Vernehmlassung verzichtete, schloss das Rektorat mit Eingabe vom 27. Januar 2020 auf Abweisung der Beschwerde (act. 5 und 7 im Verfahren V 2019 106). In ihrer Stellungnahme vom 24. Januar 2020 hielten die Beschwerdeführer an den mit Beschwerde vom 5. Juli 2019 gestellten Anträgen fest (act. 6 im Verfahren V 2019 106).