d) Mit Zustellung der Vernehmlassungen an die Beschwerdeführer am 2. Dezember 2019 wurden die Parteien über die Absicht des Gerichts orientiert, im Januar 2020 bzw. nach einem allfälligen zweiten Schriftenwechsel, eine Referentenaudienz durchzuführen (act. 9 im Verfahren V 2019 86).