6. D.________ sei rückwirkend für den Zeitraum 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 (2. Primarklasse) für die separative Sonderschulung extern der Tagesschule G.________, H.________, zuzuweisen. 7. Alle Massnahmen seien im Sinne des Schulgesetzes des Kantons Zug durch den Staat (Wohnsitzgemeinde C.________ und Kanton Zug) zu finanzieren. 8. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten des Beschwerdegegners.