Am 28. Juni 2019 beschloss das Rektorat die Zuweisung von D.________ in die gemeindliche Schule C.________ für das Schuljahr 2019/20 (Dispositiv-Ziff. 1) und sprach für die integrative Sonderschulung in C.________ sechs Zeiteinheiten audiopädagogische Beratung und Unterstützung pro Woche sowie eine Zeiteinheit Logopädie zu (Dispositiv- Ziff. 2). Mit Bezug auf die übrigen Anträge (Ziff. 4-9) verwies es auf einen späteren Entscheid (Dispositiv-Ziff. 3; act. 8 im Verfahren V 2019 71). Gegen diesen Entscheid erhoben A.________ am 5. Juli 2019 Verwaltungsbeschwerde an die Bildungsdirektion und beantragten mit Bezug auf das Schuljahr 2019/20 die Zuweisung in die G.___