b) Mit Blick auf das neue Schuljahr gelangten A.________ am 21. Juni 2019 erneut an das Rektorat und stellten folgende Anträge (BF-act. 11 im Verfahren V 2019 71): 1. Es seien 6 Zeiteinheiten audiopädagogische Beratung und Unterstützung pro Woche sowie 1 Zeiteinheit Logopädie pro Woche für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 unabhängig der Zuweisung in eine öffentliche oder private Schule anzuordnen. Urteil V 2019 86 und V 2019 106 3