Im Herbst 2018 wäre eine Evaluation dieser bis 31. Dezember 2018 angeordneten Massnahme vorgesehen gewesen. Im Verlauf der Abklärungen hatten sich die Eltern von D.________, A.________, aber entschieden, ihren Sohn in der Privatschule G.________ in H.________ beschulen zu lassen, weshalb sie gegen den Zuweisungsentscheid Verwaltungsbeschwerde erhoben (BG 2-act. 1 sowie Beilage 9 im Verfahren V 2019 21). Sie beantragten die Zuweisung ihres Sohnes in die G.________ "für die separative Sonderschulung" vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2020.