Mit Zuweisungsentscheid vom 9. Juli 2018 (BG 2-act. 1 Beilage 2 im Verfahren V 2019 21) entschied das Schulrektorat C.________ (nachfolgend Rektorat), dass D.________ ab Schuljahr 2018/2019 die öffentliche Schule mit integrativer Sonderschulung in seiner Wohngemeinde C.________ besuchen soll. Für die integrative Sonderschulung wurden ihm wöchentlich sechs Zeiteinheiten audiopädagogische Beratung und Unterstützung sowie eine Zeiteinheit Logopädie mit einer Kostenbeteiligung des Kantons von je 50 % zugesprochen. Im Herbst 2018 wäre eine Evaluation dieser bis 31. Dezember 2018 angeordneten Massnahme vorgesehen gewesen.