5. Mitteilung an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (zweifach), an das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug, an den Rechtsvertreter der Korporation Zug (zweifach), an das Bundesamt für Umwelt und zum Vollzug von Ziffer 2 im Dispositiv an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 7. April 2020 Im Namen der VERWALTUNGSRECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil V 2019 80