7. Es gibt Fälle, in denen die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht mit dem Zeitablauf dahinfällt. Dazu gehören vor allem die Ansprüche, die den Gehalt der sogenannten Polizeigüter ausmachen. Es ist undenkbar, im Schutzbereich der Polizeigüter (vor allem öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit, Gesundheit) die Verjährung bzw. Verwirkung zuzulassen. So wäre z.B. die Annahme völlig verfehlt, die Instandstellung einer verwahrlosten Baute, die für Leib und Leben der Bewohner und Urteil V 2019 80 15