insbesondere wenn die Zufahrtsstrasse auf den Zugerberg schneebedeckt und schlecht befahrbar war und/oder auf der Strecke zwischen der Zugerbergbahn-Bergstation und der -Talstation geschlittelt werden konnte – was früher ebenfalls häufiger der Fall war als heute –, stellten zahlreiche Bergbahn-Benützer ihr Auto auf dem Waldparkplatz ab, um anschliessend mit der Standseilbahn zu den Ski-, Langlauf- und Schlittelgebieten auf dem Zugerberg zu gelangen. Für das Gericht ist daher ohne Zweifel belegt, dass die in Frage stehende Waldfläche seit mehr als 30 Jahren als Parkplatz genutzt wird und daher gemäss der bundesgerichtlichen Praxis die Anordnung der Wiederherstellung des