4. 4.1 Der Beschwerdeführer beantragt weiter, es sei ein Augenschein – zweckmässigerweise an einem sonnigen Wochenendtag – durchzuführen sowie eine schriftliche Auskunft (Amtsbericht) der Zuger Polizei einzuholen. Dabei könnten die Urteil V 2019 80 9 geradezu chaotischen Zustände auf dem Waldparkplatz und der Oberbodenstrasse, die insbesondere an schönen Wochenendtagen herrschten, festgestellt werden. Der Augenschein werde insbesondre im Bestreitungsfall beantragt. Generell lasse sich feststellen, dass an den Wochenendtagen rund drei Viertel aller Fahrzeuge, die hier parkierten, kein Zuger Kontrollschild führten.