F. Der Beschwerdeführer reichte am 21. November 2019 eine Replik ein. Das Amt für Wald und Wild duplizierte am 16. Dezember 2019, die Korporation Zug am 22. Januar 2020. Auf die Ausführungen in diesen Rechtsschriften ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. Das Verwaltungsgericht erwägt: