Die Eröffnung des Zugerberg Bike- Trails im Jahr 2017 [recte: 2016] sei in diesem Zusammenhang nicht als Nutzungszäsur einzuschätzen. Es sei von einer sich über die Jahre und Jahrzehnte hinweg organisch ändernden Nutzung auszugehen. Es seien keine gewichtigen öffentlichen Interessen Urteil V 2019 80 7