Ob dem Beschwerdeführer bereits im baupolizeilichen Verfahren Parteilegitimation zugestanden hätte, sei vom Verwaltungsgericht zu prüfen. Aus Sicht des Amts für Wald und Wild bestehe kein Anlass zu bezweifeln, dass die strittige Anlage seit mehr als 30 Jahren als Parkplatz genutzt werde und als solcher qualifiziert werden könne. Diese Beurteilung sei aus den Vernehmlassungen der Korporation Zug als Eigentümerschaft, der Stadt Zug und der Sicherheitsdirektion sowie aus Luftbildern gekommen. Die Erholungsnutzung des Waldes sei keine Neuheit unter den Freizeitaktivitäten der Bevölkerung.