Interessen nicht zu ihren eigenen machen. Hier bestehe aber kein derartiges Interesse der Korporation Zug als Grundeigentümerin, welches das gewichtige Interesse am Schutz des Waldes überwiegen könnte. Sie selbst nutze die fragliche Fläche nämlich unbestrittenermassen nicht als Parkplatz. C. Den von ihm verlangten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– bezahlte der Beschwerdeführer fristgerecht.