Stattdessen habe es sich mit der blossen Feststellung begnügt, der Waldparkplatz bestehe seit mehr als 30 Jahren. Ohne konkrete Prüfung der Platznutzung lasse sich eine solche Aussage gar nicht machen. Das Amt für Wald und Wild habe aber weder geprüft noch dargetan, dass es sich bei dieser Waldfläche gar nicht um einen Holzlagerplatz, sondern um einen Parkplatz handle, ebenso habe es unterlassen zu prüfen, wer diesen Platz seit wann konkret in welcher Weise nutze. Es verbiete sich deshalb von vornherein die Feststellung, die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei verwirkt.