An der Qualifikation als Holzlagerplatz würde sich insbesondere nichts ändern, nur weil auf diesem Platz bisweilen widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt worden seien (etwa durch Waldspaziergänger). Die Korporation Zug bestätige, dass sie selbst den Platz nur zur Lagerung von Holz brauche. Der Waldparkplatz werde somit nicht von der Korporation, sondern von Dritten genutzt. Das Amt für Wald und Wild habe unzulässigerweise darauf verzichtet, den massgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und eine waldrechtliche Beurteilung in einem nachträglichen Bewilligungsverfahren vorzunehmen. Stattdessen habe es sich mit der blossen Feststellung begnügt, der Waldparkplatz bestehe seit mehr als 30 Jahren.