Zur Begründung wird geltend gemacht, dem Luftbild von 1970/1971 könne nicht entnommen werden, dass diese Fläche zu dieser Zeit als Parkplatz genutzt worden sei. Auch spätere Luftbilder seien nicht geeignet, die in Frage stehende Waldfläche als einen seit mehr als 30 Jahren bestehenden Parkplatz zu qualifizieren. Tatsächlich handle es sich hierbei um einen eigentlichen Holzlagerplatz, wie er üblicherweise zur Waldbewirtschaftung genutzt werde. An der Qualifikation als Holzlagerplatz würde sich insbesondere nichts ändern, nur weil auf diesem Platz bisweilen widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt worden seien (etwa durch Waldspaziergänger).