B. Gegen diesen Entscheid erhob A.________, vertreten durch RA B.________, am 9. September 2019 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: "1. Es sei der angefochtene Entscheid vom 9. August 2019 aufzuheben. 2. Es sei der Waldparkplatz auf dem Grundstück Nr. 1869, Stadt Zug, zu schliessen und dessen weitere Nutzung durch geeignete Massnahmen zu unterbinden. 3. Eventuell sei die Sache zur neuen Beurteilung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Urteil V 2019 80 3