Mit Verfügung in Briefform vom 9. August 2019 wies das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug das Gesuch ab. Es stellte fest, bei dem zu prüfenden Waldparkplatz handle es sich um eine nichtforstliche Anlage im waldrechtlichen Sinne. Wann der Parkplatz genau erstellt worden sei und ob dafür eine Baubewilligung vorgelegen habe, könne zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr eruiert werden. Die Luftbilder von 1970-1971 auf ZugMap.ch zeigten den Waldparkplatz an, weshalb davon auszugehen sei, dass dieser seit mehr als 30 Jahren bestehe. Entsprechend sei die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verwirkt.