Waldparkplatz V 2019 80 2 A. Mit Schreiben vom 16. November 2018 ersuchte Rechtsanwalt B.________ die Direktion des Innern des Kantons Zug namens seines Klienten A.________, Zug, um die waldrechtliche Prüfung des Waldparkplatzes am Ende der Oberbodenstrasse in Zug. Er beantragte, der Waldparkplatz sei zu schliessen und dessen weitere Nutzung durch geeignete Massnahmen zu unterbinden. Der Waldparkplatz befindet sich auf dem Grundstück Nr. 1869 in der Stadt Zug und ist im Eigentum der Korporation Zug. Er liegt gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Stadt Zug in der Zone Wald und unterliegt deshalb der Waldgesetzgebung.