5.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er sich seit dem Jahre 2013 nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung sei er auf den Führerausweis angewiesen, um seine Behandlungstermine in der Klinik C.________ wahrzunehmen. Wegen seiner medizinischen Behandlungsbedürftigkeit sei ihm die Fahrbewilligung für die Kategorien A1 und B sowie für die Spezialkategorien F, G und M zu belassen. Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, dass es ihm mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) nicht möglich sei, an alle Orte zu gelangen. Zusätzlich weist der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift auf den Besuch eines Fahreignungskurses hin.