16d SVG). Unter diesem Aspekt könne den Anträgen des Beschwerdeführers auf Erteilung von einzelnen Kategorien oder auch nur Spezialkategorien oder Unterkategorien nicht entsprochen werden. F. Es erfolgten keine weiteren Eingaben mehr. Das Verwaltungsgericht erwägt: 1. Gemäss § 61 Abs. 1 Ziff. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 1. April 1976 (VRG, BGS 162.1) ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht zulässig gegen Urteil V 2019 77 5