zum 18. September 2019 einen Kostenvorschuss von Fr. 1'200.– zu bezahlen, ansonsten das Verfahren vom Geschäftsverzeichnis des Verwaltungsgerichts abgeschrieben werde. D. Mit Gesuch vom 17. September 2019 beantragte der Beschwerdeführer unentgeltliche Rechtspflege. Dieses Gesuch hiess der Vorsitzende der verwaltungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts mit Verfügung vom 24. September 2019 gut.