A. Gemäss Rapport der Kantonspolizei Bern vom 19. Juli 2016 lenkte A.________, geb. 1965, am 4. Juli 2016, um circa 09.41 Uhr, das Motorrad "Yamaha" ZG B.________auf der Sustenstrasse in Gadmen/BE und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (ausserorts) um 67 km/h. Mit Schreiben vom 10. August 2016 teilte das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug A.________ mit, es werde mit der Anordnung einer allfälligen SVG-Administrativmassnahme bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafentscheides zuwarten. Mit Rapport der Kantonspolizei Bern vom 31. August 2016 wurde A._____