Welche Auflagen damals gemacht worden seien, sei im Detail jedoch nicht bekannt. Es seien damals Auflagen gemacht und eine Praxis begründet worden, was den Bürgern den Anspruch gebe, dass der Gemeinderat Baar sämtliche Bürger gleich behandle. Diese Auflagen würden jedoch offenbar zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr verlangt.