10. 10.1 Die Beschwerdeführer ersuchen schliesslich das Verwaltungsgericht im Sinne eines Editionsbegehrens, beim Gemeinderat Baar die relevanten Unterlagen und Korrespondenzen zu editieren, welche im Zusammenhang mit den damaligen Auflagen gestanden hätten, welche der Gemeinderat Baar gegenüber der Liegenschaft GS I.________ bei der Erstellung zulasten der damaligen Bauherrschaft gemacht habe. Die Beschwerdeführer bringen vor, der Gemeinderat Baar habe damals offenbar verschiedene Auflagen betreffend Gestaltung und Ausrichtung der Liegenschaft gemacht, um ein gutes Gesamtbild zu erwirken. Welche Auflagen damals gemacht worden seien, sei im Detail jedoch nicht bekannt.