Auch bezüglich der Fassadenfarben der Gebäude in der Umgebung des Bauprojekts liegen dem Gericht genügend Informationen vor. Es kann auf das Protokoll des Augenscheins im vorinstanzlichen Verfahren vom 31. Oktober 2018 verwiesen werden, in welchem die Farben der Fassaden der Gebäude rund um das Baugrundstück aufgeführt sind. Dem Gericht stehen aber auch die Luftbildaufnahmen im Geoportal des Kantons Zug und insbesondere die Google Street View-Bilder aus dem Quartier Grund zur Verfügung. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann somit auf die Durchführung eines weiteren Augenscheins verzichtet werden.