9. 9.1 Die Beschwerdeführer beantragen, dass das Verwaltungsgericht einen Augenschein durchführt, da nur durch die genaue Kenntnisnahme der örtlichen Verhältnisse die vorliegende Angelegenheit umfassend beurteilt werden könne. Sie verlangen dies einerseits im Zusammenhang mit ihrer Behauptung, dass auf der Grundmatt das Kreuzen von zwei Personenwagen problematisch sei und ein zusätzliches Verkehrsrisiko darstelle, andererseits, um die Fassadenfarben der Liegenschaften im Quartier festzustellen. 9.2 Die Breite der Stichstrasse Grundmatt ist jedoch bekannt (4,20 m), und es bedarf keines Augenscheins, um angesichts dieser Breite und der ebenfalls bekannten weiteren