8.3 Die Bauherrschaft bestreitet, dass sich die vorgesehene Baute nicht ins Gesamtbild einordnen solle. Der geplante Neubau mit Flachdächern erzeuge durch seine Ausgestaltung ein harmonisches Gesamtbild und passe sich hervorragend in die vorgegebene Topographie und Umgebung ein. Im Übrigen verweist die Bauherrschaft in ihrer Vernehmlassung auf die Erörterungen des Regierungsrats.