Auch dadurch bilde das Neubauprojekt einen Fremdkörper in der Umgebung. Die enorme Höhe und das Volumen des Bauprojekts seien anlässlich des Augenscheins festgehalten worden. Das Neubauprojekt komme denn auch deutlich höher zu liegen als die Liegenschaften Grundmatt Q.________ und O.________. Somit vermöge das Bauprojekt auch den Einpassungsvorschriften nicht zu genügen.