Dadurch werde eine Verbindung geschaffen, welche die beiden Neubauprojekte als Einheit erscheinen liesse. Hinzu komme, dass die Bauten durch ihre Ausgestaltung gegenüber der Liegenschaft der Beschwerdeführer einen untolerierbaren Lichtentzug verursachten. Die projektierte Baute werde durch ihre schwarze Klinkerfassade den Beschwerdeführern übermässig Licht entziehen, was die Wohnqualität bei den Beschwerdeführern auf ein nicht mehr tolerierbares Niveau reduzieren werde. Schliesslich habe der Augenschein der Baudirektion ergeben, dass sich das Bauprojekt in keiner Art und Weise auch nur annähernd in die bestehende Struktur einpasse.