Die Baustruktur im Bereich des Baugrundstücks erweise sich damit offensichtlich als sehr heterogen. Diese heterogene Bauweise habe der Regierungsrat für das Quartier Grund denn auch bereits im Beschluss vom 4. September 2012 erkannt, indem er in tatsächlicher Hinsicht festgehalten habe, dass verschiedene Baustile vorhanden seien. Auffällig sei die Durchmischung von Flachdachbauten und Bauten mit Satteldächern (bestätigt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 26. März 2013 [V 2012 133] E. 8b). Die beiden geplanten Häuser wiesen ebenfalls Flachdächer auf, wie sie bereits im Quartier zahlreich vorhanden seien.