Urteil V 2019 73 24 Gebiet seit einigen Jahren im steten Wandel sei und immer wieder neue, zeitgemässe Gebäude entstünden, welche die Umgebung auch städtebaulich weiterentwickelten. Es bestehe ein klarer Kontrast zwischen traditionellen kleineren Einfamilienhäusern und grossen neuzeitlichen Bauten, die durch ihre individuelle Gestaltung (mit speziellen Grundrissen und optisch markanten Auskragungen) im Quartier auffallend in Erscheinung träten. Die Baustruktur im Bereich des Baugrundstücks erweise sich damit offensichtlich als sehr heterogen.