Es handelt sich sowohl bei den Liegenschaften J.________ und K.________ als auch bei den Liegenschaften L.________, M.________ und N.________ um Flachdachbauten. Von der Grundmatt aus gesehen Richtung Nordost befindet sich die zweigeschossige, neuzeitliche Flachdachbaute Grundmatt O.________, weIche mit einer ca. 2 m hohen Sichtbetonmauer eingefriedet und Richtung Südwesten ausgerichtet ist. Gut sichtbar ist die Auskragung des Obergeschosses Richtung Urteil V 2019 73 23