Urteil V 2019 73 22 Lastwagenverkehr auszugehen. Die heute üblicherweise für Paket- oder Lebensmittellieferungen verwendeten Fahrzeuge können problemlos auf den Einfahrten und Vorplätzen der von ihnen angefahrenen Gebäude wenden, so dass es diesbezüglich zu keinen Rückwärtsfahrten kommen muss. Für die wenigen Lastwagen, welche diese Strasse tatsächlich befahren müssen (meistens – wenn überhaupt – wohl Zügelwagen), stellt das Rückwärtsfahren auf dieser geraden und übersichtlichen Strasse kein untolerierbares Sicherheitsrisiko dar, umso mehr als diese meistens mit einem Chauffeur und ein bis zwei weiteren Personen besetzt sind.