In der Regel ist auch kein Wendeplatz erforderlich. Es gibt auch keine Anzeichen dafür, dass die Strasse Grundmatt in absehbarer Zeit verlängert werden soll, umso mehr als sie wenige Meter vor der Landwirtschaftszone endet. Zwar sollte gemäss der VSS-Norm SN 640 045 die Länge der Zufahrtswege je nach Gebäudehöhe auf etwa 40 bis 80 m begrenzt werden. Die östliche Stichstrasse Grundmatt weist tatsächlich eine Länge von ca. 120 m auf.